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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Ortsgruppe Stuttgart-Ost findest du hier .

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Teilnahmebedingungen

 

 

 

1. Veranstalter

Soweit nichts anderes angegeben wurde ist der Veranstalter wie folgt:

DLRG Landesverband Württemberg e.V.
Ortsgruppe Stuttgart-Ost
Ludwigstraße 94
70197 Suttgart

2. Anmeldung

Die Anmeldung - wie in der Ausschreibung beschrieben - ist eine verbindliche Zusage der Teilnahme für den angegebenen Kurs / die Veranstaltung seitens des Teilnehmers. Ein Rechtsanspruch auf eine Teilnahme wird mit der Anmeldung nicht begründet. Mündliche Anmeldungen sind nur mit Einverständnis der Lehrgangsleiters / Veranstaltungsleiters gestattet. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Teilnahmebedingungen an. Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Minderjährige Teilnehmer haben eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern zum Lehrgang oder Veranstaltung mitzubringen. Die Anmeldung erlangt ihre Gültigkeit, sobald diese durch die Ortsgruppe Stuttgart-Ost bestätigt wurde

3. Teilnahmevoraussetzungen

Alle Teilnahmevoraussetzungen sind vor Veranstaltungsbeginn zu erfüllen und am ersten Lehrgangstag unaufgefordert dem Veranstaltungsleiter nachzuweisen. Erfüllt der Teilnehmer nicht die Teilnahmevoraussetzungen, kann er nicht am Lehrgang teilnehmen bzw. ausgeschlossen werden. Die Kosten werden in diesem Fall nicht erstattet.

4. Zahlung

Für die Kurse wird eine Teilnahmegebühr erhoben. Die Teilnahmegebühr wird mit der Anmeldung fällig.
Die Bezahlung erfolgt per Überweisung, Bar, mit Familiencard oder per SEPA-Lastschrift. Erfolgt die Bezahlung nicht fristgerecht, besteht kein Anspruch mehr auf den Kursplatz. Die Frist ist stets der erste Kurstag. Erfolgt eine Absage beziehungsweise ein Rücktritt vom Kurs seitens des Teilnehmers bis spätestens zwei Wochen vor Kursbeginn, so wird eine bereits bezahlte Gebühr erstattet. Erfolgt die Absage beziehungsweise der Rücktritt vom Kurs nicht bis spätestens zwei Wochen vor Kursbeginn, so ist die gesamte Teilnahmegebühr fällig und wird, falls sie noch nicht gezahlt wurde, in Rechnung gestellt. Ausgenommen von dieser Regelung ist die Vergabe von Plätzen durch die Warteliste. Eine Nichtteilnahme oder teilweise nicht Inanspruchnahme berechtigt nicht zu Ermäßigung oder Erstattung der Gebühren.

5. Zusage/Absage von Lehrgangs-, bzw. Seminarplätzen

Anmeldungen werden, sobald die Nachweise über die Erfüllung der Voraussetzungen vollständig vorliegen, im Rahmen der verfügbaren Plätze und in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt. Überzählige Anmeldungen erhalten eine Absage mit dem Hinweis auf Aufnahme in eine Warteliste.
Die DLRG OG Stuttgart-Ost behält sich vor, Veranstaltungen auch kurzfristig abzusagen, wenn zu geringe Teilnehmerzahlen oder andere Umstände eine Durchführung nicht zulassen. In diesem Fall werden bereits bezahlte Gebühren zurücküberwiesen.

6. Reisekosten

Alle anfallen Reisekosten (inkl. Fahrt- und Übernachtungskosten) sind vom Teilnehmer selbst zu tragen.

7. Datenspeicherung

Durch die Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer mit der Be- und Verarbeitung der personenbezogenen Daten für Zwecke der Abwicklung der Veranstaltung, sowie der Zusendung späterer Informationen einverstanden.

8. Bild-, Film- und Tonaufnahmen

Wir weisen darauf hin, dass Aufnahme, die während der Veranstaltung gemacht werden, zur internen und externen Öffentlichkeitsarbeit der Veranstalter (z.B. Homepage, Lehrgangsankündigungen, Presseberichte u.ä.) verwendet werden können. Der Teilnehmer ist mit der Veröffentlichung einverstanden, wenn er nicht spätestens bis zum Veranstaltungsbeginn schriftlich widersprochen hat. Bild-, Film- und Tonaufnahme durch Dritte, die nicht rein privaten Zwecken dienen, bedürfen der Zustimmung durch die Veranstalter.

9. Schlussbestimmungen

Andere Bestimmungen als die hier abgedruckten gelten nicht, es sei denn, diese wurden schriftlich vereinbart.
Sollte eine der Bestimmungen unwirksam sein oder werden, tritt an ihre Stelle diejenige wirksame Bestimmung, die der von den Parteien gewollten am nächsten kommt

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